Wissenwertes rund um die Lebensmittelhygiene
Lebensmittelhygiene umfasst die Maßnahmen und Vorkehrungen "die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist" (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Artikel 2 Begriffsbestimmungen).
Die Lebensmittelhygiene – ein fundamentaler Aspekt der Lebensmittelsicherheit – stellt oberste Priorität in jedem Lebensmittelunternehmen dar. Diese wiederum basiert auf einer einwandfreien Personalhygiene, denn ohne diese ist eine Betriebs- und Lebensmittelhygiene nicht möglich bzw. nicht umsetzbar. Somit steht die Berliner Tafel als Lebensmittelunternehmen in der Verantwortung, Lebensmittel im einwandfreien Zustand an Dritte abzugeben, ohne eine Gesundheitsgefahr auszulösen.
Wichtige Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherstellung von Lebensmitteln lassen sich durch die HACCP-Grundsätze ableiten. HACCP (=Hazard Analysis and Critical Control Point) steht für Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Als Lebensmittelunternehmer ist es Pflicht, kritische Kontrollpunkte zu definieren und diese zu kontrollieren, um eventuelle Gefahren, die daraus resultieren können, zu verhindern und bei Eintritt einer Gefahr folgerichtig handeln zu können.
Beispiele für kritische Kontrollpunkte wären:
- Temperaturmonitoring in Kühlfahrzeugen und Lagern
- Kontrolle von Fallen für Schädlinge (Schädlingsmonitoring)
- Reinigungsarbeiten zwischen den Arbeitsschritten zur Vermeidung von Kontaminationen
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Fragen zur Lebensmittelhygiene beantworten Ihnen gern unsere Hygienebeauftragten:
Carlotta Rogner & Luisa Hettinger
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Bestimmungen, Lebensmittelrecht
Entsprechend des § 3 der europäischen Lebensmittelbasisverordnung VO (EU) 178/2002 wird auch die Berliner Tafel e.V. als ein Lebensmittelunternehmen betrachtet. Demnach ist es erforderlich, Bestimmungen zum richtigen Umgang mit Lebensmittel einzuhalten.
Weitere relevante Verordnungen sind u.a. folgende:
- VO (EG) 853/2004 --> Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- VO (EG) 852/2004 --> allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften
- LFGB --> Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- LMHV --> Lebensmittelhygiene-Verordnung
- LMTV --> tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Infektionsschutzgesetz
MHD und Verbrauchsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist eine vorgeschriebene Kennzeichnung auf Fertigpackungen von Lebensmitteln und gibt an, zu welchem Zeitpunkt das Produkt bei korrekter Lagerung ohne Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko sicher zu konsumieren ist.
Das MHD wird von den Herstellern selbst festgelegt. Um möglichen juristischen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, gibt die Mehrheit der Hersteller ein viel frühzeitigeres MHD an, als tatsächlich nötig wäre – somit sind sehr viele Lebensmittel mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum bei korrekter Lagerung problemlos verzehrfähig und dürfen auch noch verkauft werden. Bei Unsicherheit gilt es den eigenen Sinnen zu vertrauen: Wenn das Produkt wie gewohnt aussieht, riecht und sich normal anfühlt, kann es auch verzehrt werden.
Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum: Diese Kennzeichnung findet man auf besonders schnell verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch oder Fisch. Bei diesen Produkten gibt das Verbrauchsdatum das absolute Ende der Haltbarkeit an. Bei Lebensmitteln mit einem abgelaufenem Verbrauchsdatum kann eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen – folglich dürfen diese Produkte nicht mehr verkauft, verarbeitet oder gespendet werden.
Was geschieht mit dem Abfall?
Neben unseren Sortiertischen, an denen Obst und Gemüse entsprechend ihrer Genießbarkeit sortiert werden, stehen für die verdorbenen Lebensmittel Abfalltonnen bereit. Für uns ist es selbstverständlich, den Abfall zu trennen. An jedem Tisch stehen somit Biotonne und Plastiksack für die Entsorgung bereit. In regelmäßigen Abständen werden die Tonnen von unserem Sortierteam ausgetauscht, was zum einen die Geruchsbildung minimiert als auch die mögliche Keimbelastung im Innenraum geringhält.
Doch auch bei uns gibt es Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet sind. Produkte wie hartes Brot und die äußeren Blätter von Kohl stellen wir für unsere Bauern bereit, die wöchentlich zur Abholung kommen. Bei kühlpflichtigen Produkten mit einem Verbrauchsdatum oder einem Mindesthaltbarkeitsdatum, die unsere Toleranzgrenze überschritten haben, gibt es noch eine weitere, eine rote, Tonne in die die Abfälle reinkommen, die für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet sind. Insgesamt hält sich unsere Abfallmenge in Grenzen und wir sind froh, so viele Lebensmittel vor der Tonne bewahren zu können.